1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") regeln die Nutzung der
Ranmo-Marktplatz-Plattform durch Spediteure und Werbekunden. Mit der Registrierung auf
der Plattform erklärt sich der Nutzer mit diesen AGB einverstanden.
2. Anbieter & Vertragspartner
Anbieter der Plattform ist:
Ranmo
[Anschrift vor Live ergänzen]
Deutschland
E-Mail: info@ranmo.ai
[USt-IdNr. / Handelsregister vor Live ergänzen]
3. Begriffsbestimmungen
- Plattform: Die Online-Plattform „Ranmo", verfügbar unter ranmo.ai
- Spediteur: Unternehmen, das Werbeflächen auf seinen Fahrzeugen anbietet
- Werbekunde: Unternehmen, das Werbeflächen für Kampagnen mietet
- Inventar: Verfügbare Werbeflächen auf Fahrzeugen der Spediteure
- Kampagne: Konkrete Werbebuchung mit definierter Laufzeit, Region und Reichweite
4. Registrierung & Konto
Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung voraus. Der Nutzer verpflichtet sich,
bei der Registrierung wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu machen sowie diese
bei Änderungen zu aktualisieren. Ranmo behält sich vor, Konten nach Prüfung freizuschalten
oder bei Verdacht auf Missbrauch zu sperren.
Jeder Nutzer ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten selbst verantwortlich.
5. Leistungen von Ranmo
Ranmo betreibt eine Vermittlungsplattform zwischen Spediteuren und Werbekunden. Konkret
umfasst dies insbesondere:
- Bereitstellung der Marktplatz-Plattform inkl. Such-, Filter- und Buchungsfunktion
- Verifizierung und Onboarding von Spediteuren und Werbekunden
- Vertragsanbahnung und Angebotsstellung
- Koordination von Druck, Installation und Demontage der Werbeflächen
- Kampagnen-Reporting auf Basis von Laufnachweisen (Fotos) und bestätigten Einsatztagen
- Abrechnung und Zahlungsabwicklung zwischen den Parteien
Rolle und Haftung von Ranmo: Ranmo ist ausschliesslich Vermittler
und Zahlungsabwickler (kassiert vom Werbekunden und zahlt Spediteur und Druckpartner
aus). Ranmo wird nicht selbst Vertragspartei der vermittelten Werbeleistung.
Ranmo übernimmt keine Haftung für Inhalt und Legalität der Werbung — diese
liegt vollständig beim Werbekunden (siehe § 7 und § 10) — und keine Haftung für
Transport, Betrieb, Verkehrssicherheit oder Unfälle der Fahrzeuge — diese liegen
vollständig beim Spediteur. Ranmo prüft das Werbemotiv nicht inhaltlich; allein der
Druckpartner prüft die Druckbarkeit.
6. Pflichten der Spediteure
Spediteure verpflichten sich:
- Korrekte und aktuelle Fahrzeug- und Flottendaten bereitzustellen
- Verfügbarkeiten zeitnah zu pflegen
- Während der Kampagne fristgerecht Laufnachweise (datierte Fotos mit sichtbarem Kennzeichen) als Stichprobe bereitzustellen
- Werbeflächen nach Anweisung von Ranmo zur Verfügung zu stellen (Druck, Installation, Demontage)
- Schäden an Werbemitteln unverzüglich zu melden
- Keine wettbewerbsschädigenden Inhalte parallel zu führen
7. Pflichten der Werbekunden
Werbekunden verpflichten sich:
- Korrekte Unternehmens- und Abrechnungsdaten bereitzustellen
- Werbeinhalte (Creatives) rechtzeitig in den geforderten Spezifikationen einzureichen
- Nur Inhalte hochzuladen, die nicht gegen geltendes Recht, gute Sitten oder Rechte Dritter verstossen
- Rechnungen fristgerecht zu begleichen
8. Vertragsabschluss & Buchung
Die Auswahl von Inventar auf dem Marktplatz stellt noch keinen verbindlichen Vertrag dar.
Erst nach Bestätigung durch Ranmo und Annahme des Angebots durch den Werbekunden kommt ein
verbindlicher Vertrag zustande.
Stornierung (asymmetrisch — wer storniert, zählt):
- Storno durch den Werbekunden — gestaffelte Stornogebühr vom Grand Total
nach Fortschritt: vor Annahme durch den Spediteur 0 % · nach Annahme, vor
Druck 40 % · nach Druck, vor Kampagnenstart 70 % · ab
Kampagnenstart 100 %. Die Erstattung entspricht dem bereits Gezahlten
abzüglich der jeweiligen Gebühr.
- Storno durch den Spediteur — der Werbekunde wird vollständig
erstattet (keine Kosten für ihn). Bereits angefallene Druckkosten trägt
der Spediteur; zusätzlich kann eine Konsequenz bzw. Vertragsstrafe gegen
leichtfertiges Stornieren greifen.
Die Prozentsätze sind vorläufig (Stand 18.06.2026 — vor Live juristisch und
kaufmännisch final prüfen).
9. Preise, Zahlung & Auszahlungen
Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Werbekunden erhalten Rechnungen von Ranmo; Spediteure und Druckpartner werden von Ranmo
ausgezahlt.
Zahlung in drei Tranchen (40 / 30 / 30 vom Grand Total):
- pay1 (40 %) bei Annahme durch den Spediteur — löst den Druck aus.
Zahlungsziel 7 Tage. Geht der Betrag nicht ein, verfällt die
Buchung automatisch (der LKW wird sofort wieder frei), ohne Mahnung und ohne
Stornogebühr. Die Produktion startet ohnehin erst nach Eingang von pay1.
- pay2 (30 %) vor Go-Live — schaltet die Kampagne live. Ohne Eingang von
pay2 erfolgt keine Aktivierung; der Laufzeitstart verschiebt sich.
Entstehen durch die verspätete Zahlung zusätzliche Kosten — etwa Lagerung der
fertigen Folie, erneute Installation/Demontage, erneute Anfahrt oder Umplanung/Disposition
beim Spediteur oder Druckpartner — können diese dem Werbekunden weiterbelastet werden.
- pay3 (30 %) nach Kampagnenende — Schlussrechnung. Bei Verzug gilt das
Mahnverfahren Erinnerung 7 Tage · Mahnung 14 Tage · Inkasso 30 Tage.
Gesetzliche Verzugsfolgen (B2B): Bei Zahlungsverzug fallen
Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
(§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) an;
weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Ein offener Zahlungseingang blockiert
jeweils den nächsten Prozessschritt (kein Druck ohne pay1, keine Aktivierung ohne pay2, keine
Schlussauszahlung ohne pay3).
Stand 18.06.2026 — gesetzliche Verzugsfolgen vor Live juristisch bestätigen.
10. Werbeinhalte & Creatives
Werbekunden tragen die volle inhaltliche und rechtliche Verantwortung für
ihre Creatives. Der Werbekunde sichert zu, dass sein Werbemotiv rechtskonform und zulässig ist
und dass alle erforderlichen Rechte und Lizenzen vorliegen. Die Haftung hierfür trägt allein
der Werbekunde; Ranmo prüft Motive nicht aktiv inhaltlich.
Generell ausgeschlossene Inhalte — folgende Werbung ist nicht zulässig:
- Politische Werbung
- Erotik / FSK-18 / sexuell explizite Inhalte
- Tabak und E-Zigaretten
- Glücksspiel und Wetten
- Waffen und Munition
- Konkurrierende Speditionen und Logistik-Marktplätze
- Illegale, diskriminierende, irreführende oder rechteverletzende Inhalte
Eingeschränkt zulässig: Alkoholwerbung ist nur mit der gesetzlich
vorgeschriebenen Kennzeichnung zulässig.
Pflicht-Bestätigung beim Motiv-Upload: Der Werbekunde muss bei
jedem Hochladen eines Motivs per Pflicht-Häkchen bestätigen, dass das Motiv
diesen AGB bzw. Inhaltsrichtlinien entspricht und dass er alle erforderlichen Rechte besitzt.
Ohne diese Bestätigung ist kein Upload möglich.
Ranmo behält sich vor, ein Motiv oder eine Kampagne bei Verstoss abzulehnen oder
laufend zu stoppen (ohne Erstattung bereits angefallener Kosten), insbesondere wenn
Inhalte gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstossen oder den Ruf von Ranmo bzw.
beteiligten Spediteuren schädigen könnten.
11. Laufnachweis & Reporting
Der Nachweis, dass die Werbung während der Kampagne tatsächlich am Fahrzeug läuft, erfolgt
über datierte Fotos mit sichtbarem Kennzeichen (Stichprobe). Ein GPS-/Live-Tracking findet
nicht statt.
Werbekunden erhalten ein Reporting auf Basis der bestätigten Einsatztage und der
hinterlegten Sichtkontakt-Richtwerte (unverbindlicher Richtwert, keine zugesicherte Reichweite).
Die Laufnachweise werden als Stichprobe und mit einer Frist (jeweils auf einem Werktag)
angefordert. Versäumte Laufnachweise führen ab dem zweiten Versäumnis
(kumuliert über die Kampagne) zur Kürzung der vergüteten aktiven Tage: Der
betroffene Stichproben-LKW gilt für die betroffene Woche als nicht aktiv, sodass dessen
Einsatztage dieser Woche aus den vergüteten aktiven Tagen (Schlusszahlung pay3) herausfallen.
12. Druck, Installation & Demontage
Ranmo koordiniert auf Wunsch des Werbekunden die komplette Produktion, Installation und
spätere Demontage der Werbemittel. Die Kosten hierfür werden gesondert ausgewiesen.
Spediteure stellen die Fahrzeuge für Installations- und Demontagetermine bereit.
Zeitfenster werden gemeinsam abgestimmt.
13. Haftung & Gewährleistung
Ranmo haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung der Plattform durch Dritte oder
aus mangelhafter Vertragserfüllung zwischen Spediteur und Werbekunden entstehen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet Ranmo nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist
ausgeschlossen.
13.1 Schadensfälle und Kostenverteilung (Verursacherprinzip)
Wer einen Fehler oder Verzug verursacht, trägt die Folgekosten. Massstab für Minderungen und
Erstattungen ist das Verhältnis der aktiven zu den geplanten Tagen (betroffene LKW ×
betroffene Tage):
- Druckpartner-Fehler oder -Verzug (Fehldruck, beschädigte Folie,
verspätete Lieferung): Nachdruck auf Kosten des Druckpartners, ohne Zusatzkosten für
Werbekunde oder Spediteur. Ausnahme: Lieferte der Werbekunde das Motiv spät oder fehlerhaft,
liegt es beim Werbekunden.
- Kein Motiv-Upload des Werbekunden binnen 10 Werktagen nach Annahme (mit
Erinnerungen): gilt als Werbekunde-Storno der Stufe 2 (40 %); die LKW werden wieder frei.
- Ausfall eines Spediteur-LKW während der Kampagne: Der Spediteur stellt
vorrangig einen gleichwertigen Ersatz-LKW (gleiche Region/Segment) und trägt dessen
Re-Folierungskosten. Ist kein Ersatz möglich, zählen die Ausfalltage nicht als aktive Tage
(anteilige Minderung von pay3).
- Reklamation: Ranmo bewertet eine Reklamation innerhalb von 5 Werktagen
als neutrale Instanz; Massstab ist die anteilige Erstattung nach nicht erbrachter Leistung
(Teilausfall anteilig, nachgewiesener Totalausfall volle Erstattung der Periode). Beweisbasis
sind die Laufnachweis-Fotos.
14. Vertraulichkeit & Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der
Geschäftsbeziehung erlangten Informationen.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist in unserer
Datenschutzerklärung geregelt.
15. Laufzeit & Kündigung
Die Nutzungsvereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit von beiden Seiten
mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Eine bereits laufende
Kampagne ist hiervon nicht betroffen — sie wird vertragsgemäss zu Ende geführt.
Das Recht auf ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16. Sperrung & Ausschluss
Ranmo behält sich vor, Konten zu sperren oder zu löschen bei:
- Verstoss gegen diese AGB
- Falschangaben bei der Registrierung
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
- Wiederholten Beschwerden anderer Plattform-Nutzer
- Verdacht auf Missbrauch der Plattform
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist [Sitz vor Live ergänzen], Deutschland, soweit gesetzlich zulässig.
(Stand 18.06.2026 — Rechtswahl und Gerichtsstand vor Live juristisch prüfen.)
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung
ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 18.06.2026 — Demo-Fassung, vor Live juristisch final prüfen.